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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
  • Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz AGB's genannt) abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen und bestätigt wurden.
  • Die dynavita gmbh ist an Bestellungen erst gebunden, wenn diese schriftlich eingehen. Beanstandungen einer Bestätigung sind rechtzeitig vor erfolgter Lieferung geltend zu machen.
  • Sollten eventuell vorhandene Einkaufsbedingungen unseres Vertragspartners im Widerspruch zu den nachfolgenden AGB's stehen, so gelten dennoch unsere AGB's.
 
2. Preise
  • Unsere Preise beziehen sich nur auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Wenn nicht anders vereinbart, sind die Verkaufspreise Bruttopreise, ohne AbzÜge der Wiederverkaufsrabatte. Die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert berechnet und auf der Faktura gesondert ausgewiesen.
  • Die Preise sind freibleibend. Bei einer Änderung der Kostenfaktoren behalten wir uns daher eine Preisberichtigung vor. Preisänderungen sind auch während dem Geschäftsjahr vorbehalten.
  • Die Verpackung erfolgt zweckentsprechend und nach bestem Ermessen, mit Garantie gegen Schäden. Die Verpackung der Ware wird berechnet und auf der Faktura ausgewiesen.
  • Vom Besteller verursachter Mehraufwand infolge nachträglicher Änderung wird zusützlich nach Aufwand verrechnet.
 
3. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
  • Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich über Rechnung. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages durch Banküberweisung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
 
4. Lieferung und Lieferverzug (Nur in der Schweiz)
  • Bei Verzug der Lieferung wird der Kunde unverzüglich informiert und ein neuer Liefertermin mitgeteilt. Die angegebenen Lieferfristen respektive -termine sind nur ungefähre Angaben. Die dynavita gmbh haftet für die Einhaltung von Lieferfristen nur, wenn dies ausdrücklich verabredet wurde.
 
5. Gewährleistung, Haftung für Mängel und Abnahme
  • Wir leisten Gewähr für einwandfreies Material während einer Dauer von 24 Monaten (12 Monate Garantie auf Überzug) ab Lieferung. Soweit innerhalb dieser Zeit Mängel an der Lieferung auftreten, die nachweislich durch Werkstoff- oder Herstellerfehler entstanden sind, und die Lieferung teilweise oder vollständig unbrauchbar machen.
  • Durch Änderungsarbeiten, die der Auftraggeber oder ein Dritter ohne unsere vorherige Genehmigung vornimmt, wird unsere Gewährleistungspflicht aufgehoben. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind alle einer natürlichen Abnutzung unterworfenen Teile, sowie die Folgen Übermässiger Beanspruchung nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und gewaltsamer Beschädigung.
  • Die ungerechtfertigte Rücksendung fertiger Endprodukte wird nicht zurück vergütet.
  • Die ungerechtfertigte Rücksendung von Produkten, welche nicht zur Ansicht bestellt wurden, wird nur nach Absprache zurück vergütet.
 
6. Eigentumsvorbehalt
  • Bis sämtliche Forderungen der von uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen beglichen sind, behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor.
 
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
  • Die Beziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner oder Besteller unterliegen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht.
  • Erfüllungs-, Betreibungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag oder dessen Lieferbedingungen ist Basel. Der dynavita gmbh steht es indessen frei, vor jedem zuständigen Gericht oder jeder Amtsstelle in der Schweiz ihre Rechte wahrzunehmen.
  • Sollte eine Klausel vorstehender AGB unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt.
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